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AGB

Peter Suckow
Vor-Ort-Spindelschleifservice
Oestervenn 58a · 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit meinen Kunden. Jede abweichende Vereinbarung bedarf meiner schriftlichen Bestätigung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur insoweit Bestandteil eines mit mir abgesclossenen Vertrages, als ihre Anwendbarkeit mit mir ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Erfolgten Lieferungen oder Dienstleistungen ohne Auftragsbestätigung, so ist die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen unter Zugrundelegung der hier geschriebenen Vereinbarungen. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

2. Angebote und Preise

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten zugehörige Zeichnungen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Alle meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preisänderungen, technische Änderungen sowie Lieferezitverschiebungen behalte ich mir ausdrücklich vor. Alle Preise sind netto zuzüglich der bei Lieferung gültigen gesetzlichen MwSt und gelten ab Werk Schloß Holte-Stukenbrock einschließlich Verladung, aber ohne Verpackungs- und Versandkosten und ohne Versicherung.
Die Berechnung erfolgt zu dem am Tage der Lieferung geltenden Preise, sofern hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Liegt dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde und kann die Reparatur- oder Montageleistung zu den veranschlagten Kosten nicht durchgeführt werden, ist eine Überschreitung der angegebenen Kosten um bis zu 15 % zulässig, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie ggf. weiter entstandene Aufwendungen (Fehlersuche, Fahrzeit etc.) werden berechnet, wenn der Kunde den Reparaturauftrag nicht erteilt.

3. Lieferung

Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen und den Eingang von Unterlagen des Bestellers sowie eventuelle Anzahlungen des Bestellers voraus. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefer-, Reparatur- oder Montagetermin ist unverbindlich. Er wird nach Möglichkeit eingehalten. Bei später erteilten Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Arbeiten verlängert sich die vereinbarte Frist entsprechend. Soll die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen (auch Teillieferungen und Abrufaufträge), so behalte ich mir eine angemessene Erhöhung des Entgeltes unter der Voraussetzung vor, dass sich die bei Vertragsabschluß gegebenen, für die Bwestimmungen des Entgeltes maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Materialkosten, Löhne und öffentliche Abgaben nicht unerheblich verändert haben sollten. Werde ich an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs- oder Lieferstörungen bei mir oder meinem Zulieferanten behindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurück treten, wenn er mir nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn ich ihn nicht innerhalb der Nachfrist erfülle. Die erste Frist kann erst 4 Wochen nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins gestellt werden.
Setzt der Kunde mir nach Fälligkeit schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung oder Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erwächst dem Kunden infolge meines Verzuges ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen, die für jede volle Woche der Verspätung 1% beträgt, insgesamt aber höchstens 10% des Reparatur- oder Montagepreises für den von mir zu reparierenden/montierenden Gegenstand, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Wird mir eine Vertragserfüllung unter den oben genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werde ich von meiner Lieferpflicht frei. Ist der Kunde aus vorhergegangenen Lieferungen und Leistungen im Zahlungsverzug, so bin ich berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

4. Mitwirkung und und technische Hilfeleistung des Kunden

Der Kunde ist bei Reparaturen und Montagen in seinem Werk zur technischen und personellen Hilfeleistung verpflichtet. Er hat insbesondere – soweit erforderlich – geeignete Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, alle Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten vorzunehmen, erforderliche Vorrichtungen, Heizung, Strom, Wasser sowie die erforderlichen Anschlüsse, schwere Werkzeuge und notwendige Bedarfsgegenstände und –stoffe bereitzustellen. Die Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass die Reparatur unverzüglich und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Kommt der Kunde den vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, so bin ich nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen auf dessen Kosten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lasse und in Rechnung zu stellen.

5. Reparatur im Betrieb des Auftragnehmers

Bei Reparatur in meinem Betrieb ist der Kunde verpflichtet, den Reparaturgegenstand auf seine Kosten anzuliefern und nach Beendigung der Arbeiten abzuholen. Soweit vereinbart, führe ich den An- und Abtransport auf Kosten und Gefahr des Kunden durch. Auf Verlangen des Kunden wird der Gegenstand auf seine Rechnung gegen Transportgefahren versichert. Während der Reparaturzeit in meinem Betrieb sind von mir verursachte Schäden durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im Übrigen besteht kein Versicherungsschutz.

6. Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur- oder Montagearbeiten verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Liegt ein unwesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verzögert sich die Abnahme ohne mein Verschulden, so gelten die Arbeiten nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur/Montage als abgenommen. Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, bin ich berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und den Kunden mit angemessener Nachfrist zu beliefern. Nach deren Ablauf bin ich berechtigt, anderweitig über den Kaufgegenstand
zu verfügen. Unberührt davon bleiben meine Rechte, nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können meinerseits 30 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden sei oder ein solcher wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale sei. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

7. Zahlung

Sofern keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
– Ersatzteile 10 Tage 2% oder 21 Tage netto
– Spindeln, Maschinen, Anlagen ab EUR 10.000,- netto
1/3 Anzahlung bei erhalt der Auftragsbestätigung
1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft
1/3 unverzüglich nach Erhalt der Rechnung
– Spindelreparaturen, Monteuer- Technikereinsätze, Dienstleistungen, Kleinteile
10 Tage netto, ohne Abzug
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei mir. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden bin ich berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit zu berechnen. Der Nachweis, dass ein wesentlich niedriger Verzugsschaden entstanden sei, bleibt dem Kunden unbenommen.
Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn ich die Gegenforderung anerkannt habe oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Ich behalte mir außerdem das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zur vorllständigen Bezahlung der von mir ausgeführten Reparatur- und Montagearbeiten vor. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er mich unverzüglich zu benachrichtigen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt mich vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe gelieferter Gegenstände zu verlangen.

9. Transportgefahr

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist meine Lieferpflicht mit der Versendung vom Abgabebetrieb Schloß Holte-Stukenbrock erfüllt. Ohne Rücksicht auf das benutzte Verkehrsmittel reisen die Waren auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wird frei Haus geliefert, ist meine Versenderpflicht erfüllt, sobald die Ware vor dem Haus des Empfängers zur Abladung bereitgestellt ist. Die Gefahr des Abladens und des Einlagerns geht zu Lasten des Empfängers. Soweit meine Hilfskräfte beim Ausladen über den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln meine Hilfskräfte auf das alleinige Risiko des Empfängers und nicht als meine Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden könnte. Die Haftung der Dritten bleibt unberührt. Rücksendungen von Waren erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Im Falle einer Lagerung erfolgt diese ebenfalls auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Rücknahmen sind nur nach meiner vorherigen Zustimmung, frachtfreier Rücklieferung und abzüglich 20% Wiedereinlagerungskosten möglich.

10.Mängelhaftung und Haftung wegen Pflichtverletzung

Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzung verjähren nach 12 Monaten ab Auslieferungstag. Unabhängig davon, ist der Kunde verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und offensichtliche Mängel hinsichtlich Menge und Beschaffenheit der Ware mir gegenüber schriftlich unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung, zu rügen, ansonsten werde ich von allen Haftungen befreit. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind mir unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer etwaigen Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt diese Anzeige nicht rechtzeitig in schriftlicher Form, so bin ich in jedem Falle von allen Haftungen frei. Erweist sich die Rüge einer mangelhaften oder falschen Lieferung als berechtigt, so habe ich im Fall der Falschlieferung den vereinbarten Kaufgegenstand Zug-um-Zug gegen Rückgabe des fälschlich gelieferten Gegenstands zu liefern. Im Falle der mangelhaften Lieferung ist der betreffende Kaufgegenstand nach meiner Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt eine von mir zur Mängelbeseitigung gewählte Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung oder durch falsche Bedienung verursacht werden. Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung oder unsachgemäßer Behandlung. Meine Haftung erlischt außerdem, wenn ohne mein Einverständnis ein Eingriff an der gelieferten Ware vorgenommen wird.
Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, hafte ich – aus welchen Rechtgründen auch immer – nur:

– bei Vorsatz,
– bei grober Fahrlässigkeit,
– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
– bei Mängeln, die ich arglistig verscheigen oder deren Abwesenheit ich
garantiert habe,
– bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz
für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Wenn in Folge schuldhaft unterlassener oder fehlerhafter Beratung oder in Folge schuldhafter Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten der Liefergegenstand vom Kunden nicht vertragsgemäß benutzt werden kann, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ich kann jedoch auch am Sitz des Kunden klagen. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Anschrift

Peter Suckow

Vor Ort Spindelschleifservice
Oestervenn 58a
33758 Schloß Holte-Stukenbrock